Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,101860
LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14 (https://dejure.org/2015,101860)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.09.2015 - L 18 AL 96/14 (https://dejure.org/2015,101860)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. September 2015 - L 18 AL 96/14 (https://dejure.org/2015,101860)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,101860) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Die Grundsätze der Beweislastumkehr können jedoch dann eingreifen, wenn es um in der Sphäre des Arbeitslosen liegende Tatsachen geht, die die Beklagte in Ermangelung entsprechender Angaben des Arbeitslosen nicht kennt und nicht kennen muss (vgl. BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 Rn. 17 unter Hinweis auf BSGE 71, 256, 263 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 13/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Insbesondere kann sich dabei eine dem Arbeitslosen anzulastende Beweisnähe daraus ergeben, dass er durch Unterlassung von Angaben im Zusammenhang mit den Antragstellungen eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hat (vgl. zu alledem BSG, Urteile vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 R und B 11a AL 13/06 R -, juris; Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris; Urteil vom 28. August 2007 - B 7a AL 10/06 R - juris), maW muss der Arbeitslose die Beweisnot selbst herbeigeführt haben.
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Insbesondere kann sich dabei eine dem Arbeitslosen anzulastende Beweisnähe daraus ergeben, dass er durch Unterlassung von Angaben im Zusammenhang mit den Antragstellungen eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hat (vgl. zu alledem BSG, Urteile vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 R und B 11a AL 13/06 R -, juris; Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris; Urteil vom 28. August 2007 - B 7a AL 10/06 R - juris), maW muss der Arbeitslose die Beweisnot selbst herbeigeführt haben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2015 - L 18 AL 66/13

    Arbeitslosengeld - Aufhebung der Bewilligung - Erreichbarkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Der Kläger war nicht verpflichtet, eine nicht anspruchsschädliche Beschäftigung mitzuteilen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Januar 2015 - L 18 AL 66/13 -, juris).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 35/09 R

    Unterhaltsgeld- bzw Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Eine Beweislastumkehr stets und in allen Fällen, in denen nicht zweifelsfrei geklärte Tatsachen die persönliche Sphäre des Arbeitslosen betreffen, besteht nicht (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 35/09 R -, juris).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Insbesondere kann sich dabei eine dem Arbeitslosen anzulastende Beweisnähe daraus ergeben, dass er durch Unterlassung von Angaben im Zusammenhang mit den Antragstellungen eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hat (vgl. zu alledem BSG, Urteile vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 R und B 11a AL 13/06 R -, juris; Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris; Urteil vom 28. August 2007 - B 7a AL 10/06 R - juris), maW muss der Arbeitslose die Beweisnot selbst herbeigeführt haben.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Auf dieser Linie liegt es, dass das BSG im Urteil vom 24. Mai 2006 und in den nachfolgenden Entscheidungen (aaO) als Beispiele für eine dem Arbeitslosen anzulastende Beweisnähe, die eine Umkehr der Beweislast rechtfertigen kann, Verhaltensweisen des Arbeitslosen genannt hat, welche zu einer Erschwerung oder Verhinderung der entscheidungserheblichen Tatsachenfeststellungen führen, zB die fehlende Angabe von Vermögenswerten bei der Antragstellung auf Arbeitslosenhilfe oder Grundsicherungsleistungen (vgl. auch BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 88/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Arbeitslosigkeit - Verletzung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Die Grundsätze der Beweislastumkehr können jedoch dann eingreifen, wenn es um in der Sphäre des Arbeitslosen liegende Tatsachen geht, die die Beklagte in Ermangelung entsprechender Angaben des Arbeitslosen nicht kennt und nicht kennen muss (vgl. BSG SozR 4-1500 § 128 Nr. 5 Rn. 17 unter Hinweis auf BSGE 71, 256, 263 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7).
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2015 - L 18 AL 96/14
    Insbesondere kann sich dabei eine dem Arbeitslosen anzulastende Beweisnähe daraus ergeben, dass er durch Unterlassung von Angaben im Zusammenhang mit den Antragstellungen eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts unmöglich gemacht hat (vgl. zu alledem BSG, Urteile vom 13. September 2006 - B 11a AL 19/06 R und B 11a AL 13/06 R -, juris; Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 49/05 R - juris; Urteil vom 28. August 2007 - B 7a AL 10/06 R - juris), maW muss der Arbeitslose die Beweisnot selbst herbeigeführt haben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht